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Versichert sind Haftpflichtschäden, die durch
die Parkservice Gersthof verursacht werden. Eventuelle
Schäden können jedoch nur vor Verlassen des
Parkplatzes geltend gemacht werden. Danach erhobene
Ansprüche können nicht mehr berücksichtigt
werden.
Parkservice Gersthof:
ALLGEMEINE GECHÄFTSBEDINGUNGEN
A. Auftrag
1. Für Parkservice Gersthof erteilte
Auftrüge zu Parken gelten ausschließlich
unsere Bedingungen. Sie gelten spätestens mit Entgegennahme
unserer Leistungen und Lieferungen als angenommen.
2. Zwischen dem Auftraggeber und kommt
in jedem Fall ein Mietvertrag über einen KFZ-Einstellplatz
zustande. Wir übernehmen Bewachung. Wir haften
insbesondere nicht für Schäden, die durch
andere Mieter oder sonstige Personen verursacht werden.
3. Vereinbarungen mit Parkservice Gersthof,
auch weitergehende, sind nur verbindlich, wenn Parkservice
Gersthof diese und den Auftrag schriftlich bestätigt
hat. Entgegennahmen und Weitergabe telegrafischer, telefonischer
oder mündlicher Aufträge gehen stets auf Gefahr
und Rechnung des Auftraggebers. Zugang unserer Auftragsbestätigung
oder Gegen-zeichnung eines Auftrags durch uns gelten
als Annahme des Auftrags.
4. Art und Umfang der Leistung von Parkservice
Gersthof ergeben sich aus dem erteilten Auftrag.
5. Da rüber hinaus dürfen etwaige
Überstunden gesondert berechnet werden., insbesondere
Wartezeiten die dadurch entstehen, dass Auftraggeber
oder deren Mitarbeiter nicht mit den vorher vereinbarten
Flügen kommen, ohne uns vorher die Umbuchung oder
das Nichterscheinen anzukündigen. Die Berechnung
der Wartezeit beschränkt sich im Umfang auf die
Dauer der Abwicklung der entsprechenden Maschine.
6. Der Transport von Auftragsgegenständen
vom und zum Flughafen München oder anderen vereinbarten
Übergabepunkten sowie zu anderen Übergabepunkten
erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des
Auftraggebers.
B. Preise, Rechnungsstellung
1. Unsere Preise gelten grundsätzlich
gemäß der jeweils aktuellen Preisliste, es
sei denn, in Einzelfällen wurden Sonderkonditionen
vereinbart. Alle Preise sind inklusive Mwst. und Euro
- Preise (€).
2. Rechnungsstellung erfolgt unter dem
Vorbehalt einer Berichtigung. Eine etwaige Berichtigung
bedarf einer zus&tzlichen Rechnungsstellung durch
uns. Beanstandungen der Rechnungen müssen schriftlich
und spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Zugang
erfolgen.
C. Zahlungsbedingungen
1. Die Bezahlung von Leistungen ist bei
Rückkehr vollständig zu leisten. In Ausnahmefällen
kann eine Vorrauszahlung verlangt werden, die aber einen
Wert von 50 Prozent des Auftragswertes nicht übersteigt.
2. Alle Preise sind Euro - Preise und
als solches auch in Euro zu entrichten.
D. Fertigstellung / Liefertermine
1. Parkservice Gersthof ist - bei Voraussetzung
ungestörten Betriebsablaufs - verpflichtet, einen
verbindlich vereinbarten Termin einzuhalten, wenn dieser
von uns schriftlich als solcher bezeichnet worden ist.
E. Abnahme
1. Mit der Übernahme und widerspruchslosen
Annahme gelten unsere Leistungen als erbracht und abgenommen.
Die Übergabe erfolgt grundsätzlich am Parkservice
Gersthof. Andere Übergabepunkte müssen vorher
ausdrücklich bestimmt werden.
2. Die Überbringung des Auftragsgegenstands
erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers..
3. Ist der Auftraggeber mit der Abnahme
in Verzug, kann der Auftragnehmer die üblichen
Aufbewahrungsgebühren berechnen. Der Auftragsgegenstand
kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig
zu den üblichen Bedingungen aufbewahrt werden.
Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten
des Auftraggebers.
F. Gewährleistung
1. Etwaige Gewährleistungsansprüche
erlöschen, wenn uns die Mängel nicht unverzüglich
nach Feststellung und mit schriftlich genauer Bezeichnung
mitgeteilt werden, Dritte mit der Mängelbeseitigung
beauftragt oder eigene Eingriffe seitens des Auftraggebers
vorgenommen wurden. Sie sind fär jeden Fall dann
ausgeschlossen, wenn uns die Mängelrüge nicht
spätestens innerhalb von zwei Tagen nach Abnahme
in schriftlicher Form detailliert zugegangen ist.
A. Unsere Gewährleistungspflicht
beschränkt sich auf die Beseitigung nicht unerheblicher
Mängel im Wege der Nachbesserung.
B. Weitergehende Ansprüche irgendwelcher
Art, insbesondere auch Schadensersatzansprüche
wegen Folgeschäden, auch aus sog. Vertragsverletzung
sind ausgeschlossen.
F. Haftung
1. Parkservice Gersthof, deren Angestellte
oder Erfüllungsgehilfen haften weder fär Schüden
und Verlust, gleich welcher Art, einschließlich
des Fahrzeugs, noch für Verletzung oder Tod oder
sonstige Schäden, die der Auftraggeber oder seine
Angestellten auf Grund, in Verbindung mit oder in Folge
von Arbeiten entsprechend diesen Bedingungen und dem
Auftrag erlitten haben, es sei denn, der Schaden ist
vorsätzlich oder grob fahrlässig von dem Auftragnehmer
oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht worden.
Dem Auftraggeber obliegt die Nachweispflicht.
2. Soweit in diesen Bedingungen nichts
anderes bestimmt ist, beschränkt sich unsere Haftung
für Beschädigungen des Auftragsgegenstandes
auf die Kosten für die Instandsetzung. Ist diese
nach unserer oder nach Feststellung durch einen von
beiden Parteien anerkannten Sachverständigen unmäglich
bzw. mit unverhältnismäßigen Kosten
verbunden, so beschränkt sich unsere Haftung auf
die Hälfte des jeweiligen Rechnungsbetrags, höchstens
jedoch auf EURO 25.000,--. Diese Bestimmung gilt sinngemäß
bei Untergang des Auftragsgegenstands ebenso wie bei
Untergang von Teilen des Auftragsgegenstands. Ersatzansprüche
verj&&hren nach 6 Monaten.
3. In jedem Falle ist der Auftraggeber
verpflichtet etwaige Gewährleistungsanspräche
so gering wie möglich zu halten. Dies bedeutet,
dass in jedem Falle als erstes die entsprechende Versicherung
des Auftragsgegenstands in Kraft tritt. Etwaige Selbstbeteiligungen
sowie der Ausgleich des Rabattverlustes obliegen der
Haftungspflicht von Parkservice Gersthof.
4. Wir haften in keinem Fall für
zusätzliche Inhalte - wie Privatgegenstände,
Unterlagen, Akten, Zubehör oder Sondereinrichtungen
- einschließlich sonstige und lose Teile in oder
von Kraftfahrzeugen, soweit sie uns nicht besonders
und gegen Quittung zur Bewahrung übergeben worden
sind.
5. Der Auftraggeber ist verpflichtet,
uns von jeglicher Haftung gegenüber Dritten sowie
von allen von dritter Seite gegen uns erhobenen Ansprüche
freizuhalten, die durch ihn oder in Verbindung mit den
von ihm erteilten Aufträgen entstehen, es sei denn,
wir hätten vorsätzlich gehandelt.
6. Der Auftraggeber haftet für die
durch ihn oder von ihm beauftragten Personen verursachten
Schäden.
G. Versicherungen
1. Wir halten die uns vom Auftraggeber
übergebenen Auftragsgegenstände versichert.
2. Sind die Auftragsgegenstände versichert
- oder werden sie es auf ausdrückliche Anordnung
von oder über uns - und tritt ein Versicherungsfall
ein, so werden aus der Versicherungssumme zunächst
die möglichen, uns entstandenen und entstehenden
Kosten befriedigt und danach die des Auftraggebers.
Wir sind nicht verpflichtet - es sei denn, es besteht
eine entsprechende schriftliche Vereinbarung - eine
Versicherung für Schadensfälle irgendwelcher
Art für die uns übergebenen Gegenstände
anzuschließen.
3. Versichert sind Haftpflichtschäden,
die durch die Parkservice Gersthof verursacht werden.
Eventuelle Schäden können jedoch nur vor Verlassen
des Parkplatzes geltend gemacht werden. Danach erhobene
Ansprüche können nicht mehr berücksichtigt
werden
H. Sonstige Bedingungen
1. Eine übertragung von Rechten des
Auftraggebers an Dritte bedarf unserer schriftlichen
Zustimmung.
2. Abreden und Zusicherungen, die von
diesen Bedingungen abweichen oder sie ergänzen,
sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart
und von beiden Parteien unterzeichnet worden sind.
3. Wenn aus Rechts- oder sonstigen Gründen
einzelne dieser Bedingungen nicht zur Anwendung gelangen,
so wird dadurch die Geltung der übrigen Bedingungen
nicht berührt; der eventuell unwirksame Teil soll
sinngemäß angewandt werden.
4. Bestehen mit Auftraggebern besondere
Instandhaltungs-verträge oder Liefer- oder sonstige
Dienstleistungs-verträge, so gelten alle darin
nicht festgelegten Bedingungen automatisch durch die
der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt.
5. Beratungen, Gutachten und ähnliche
Leistungen werden auf Grund unserer Einschätzung
nach bestem Wissen mit den uns zur Verfügung stehenden
Sachkenntnissen erbracht.
6. Erfüllungsort für Leistungen,
Lieferungen und Zahlungen ist Erding. Gerichtsstand
ist Erding/München.
7. Es gilt Deutsches Recht.
8. Es gelten ausschlie&#szlig;lich
die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
von Parkservice Gersthof. Etwa entgegenstehende Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine
Anwendung.
Stand: September 2004
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