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Allgemeine Geschäftsbedingungen 
 

Versichert sind Haftpflichtschäden, die durch die Parkservice Gersthof verursacht werden. Eventuelle Schäden können jedoch nur vor Verlassen des Parkplatzes geltend gemacht werden. Danach erhobene Ansprüche können nicht mehr berücksichtigt werden.


Parkservice Gersthof:
ALLGEMEINE GECHÄFTSBEDINGUNGEN

A. Auftrag

1. Für Parkservice Gersthof erteilte Auftrüge zu Parken gelten ausschließlich unsere Bedingungen. Sie gelten spätestens mit Entgegennahme unserer Leistungen und Lieferungen als angenommen.

2. Zwischen dem Auftraggeber und kommt in jedem Fall ein Mietvertrag über einen KFZ-Einstellplatz zustande. Wir übernehmen Bewachung. Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die durch andere Mieter oder sonstige Personen verursacht werden.

3. Vereinbarungen mit Parkservice Gersthof, auch weitergehende, sind nur verbindlich, wenn Parkservice Gersthof diese und den Auftrag schriftlich bestätigt hat. Entgegennahmen und Weitergabe telegrafischer, telefonischer oder mündlicher Aufträge gehen stets auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. Zugang unserer Auftragsbestätigung oder Gegen-zeichnung eines Auftrags durch uns gelten als Annahme des Auftrags.

4. Art und Umfang der Leistung von Parkservice Gersthof ergeben sich aus dem erteilten Auftrag.

5. Da rüber hinaus dürfen etwaige Überstunden gesondert berechnet werden., insbesondere Wartezeiten die dadurch entstehen, dass Auftraggeber oder deren Mitarbeiter nicht mit den vorher vereinbarten Flügen kommen, ohne uns vorher die Umbuchung oder das Nichterscheinen anzukündigen. Die Berechnung der Wartezeit beschränkt sich im Umfang auf die Dauer der Abwicklung der entsprechenden Maschine.

6. Der Transport von Auftragsgegenständen vom und zum Flughafen München oder anderen vereinbarten Übergabepunkten sowie zu anderen Übergabepunkten erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

B. Preise, Rechnungsstellung

1. Unsere Preise gelten grundsätzlich gemäß der jeweils aktuellen Preisliste, es sei denn, in Einzelfällen wurden Sonderkonditionen vereinbart. Alle Preise sind inklusive Mwst. und Euro - Preise (€).

2. Rechnungsstellung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Berichtigung. Eine etwaige Berichtigung bedarf einer zus&tzlichen Rechnungsstellung durch uns. Beanstandungen der Rechnungen müssen schriftlich und spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Zugang erfolgen.

C. Zahlungsbedingungen

1. Die Bezahlung von Leistungen ist bei Rückkehr vollständig zu leisten. In Ausnahmefällen kann eine Vorrauszahlung verlangt werden, die aber einen Wert von 50 Prozent des Auftragswertes nicht übersteigt.

2. Alle Preise sind Euro - Preise und als solches auch in Euro zu entrichten.

D. Fertigstellung / Liefertermine

1. Parkservice Gersthof ist - bei Voraussetzung ungestörten Betriebsablaufs - verpflichtet, einen verbindlich vereinbarten Termin einzuhalten, wenn dieser von uns schriftlich als solcher bezeichnet worden ist.

E. Abnahme

1. Mit der Übernahme und widerspruchslosen Annahme gelten unsere Leistungen als erbracht und abgenommen. Die Übergabe erfolgt grundsätzlich am Parkservice Gersthof. Andere Übergabepunkte müssen vorher ausdrücklich bestimmt werden.

2. Die Überbringung des Auftragsgegenstands erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers..

3. Ist der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, kann der Auftragnehmer die üblichen Aufbewahrungsgebühren berechnen. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig zu den üblichen Bedingungen aufbewahrt werden. Kosten und Gefahren der Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers.

F. Gewährleistung

1. Etwaige Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn uns die Mängel nicht unverzüglich nach Feststellung und mit schriftlich genauer Bezeichnung mitgeteilt werden, Dritte mit der Mängelbeseitigung beauftragt oder eigene Eingriffe seitens des Auftraggebers vorgenommen wurden. Sie sind fär jeden Fall dann ausgeschlossen, wenn uns die Mängelrüge nicht spätestens innerhalb von zwei Tagen nach Abnahme in schriftlicher Form detailliert zugegangen ist.

A. Unsere Gewährleistungspflicht beschränkt sich auf die Beseitigung nicht unerheblicher Mängel im Wege der Nachbesserung.

B. Weitergehende Ansprüche irgendwelcher Art, insbesondere auch Schadensersatzansprüche wegen Folgeschäden, auch aus sog. Vertragsverletzung sind ausgeschlossen.

F. Haftung

1. Parkservice Gersthof, deren Angestellte oder Erfüllungsgehilfen haften weder fär Schüden und Verlust, gleich welcher Art, einschließlich des Fahrzeugs, noch für Verletzung oder Tod oder sonstige Schäden, die der Auftraggeber oder seine Angestellten auf Grund, in Verbindung mit oder in Folge von Arbeiten entsprechend diesen Bedingungen und dem Auftrag erlitten haben, es sei denn, der Schaden ist vorsätzlich oder grob fahrlässig von dem Auftragnehmer oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht worden. Dem Auftraggeber obliegt die Nachweispflicht.

2. Soweit in diesen Bedingungen nichts anderes bestimmt ist, beschränkt sich unsere Haftung für Beschädigungen des Auftragsgegenstandes auf die Kosten für die Instandsetzung. Ist diese nach unserer oder nach Feststellung durch einen von beiden Parteien anerkannten Sachverständigen unmäglich bzw. mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden, so beschränkt sich unsere Haftung auf die Hälfte des jeweiligen Rechnungsbetrags, höchstens jedoch auf EURO 25.000,--. Diese Bestimmung gilt sinngemäß bei Untergang des Auftragsgegenstands ebenso wie bei Untergang von Teilen des Auftragsgegenstands. Ersatzansprüche verj&&hren nach 6 Monaten.

3. In jedem Falle ist der Auftraggeber verpflichtet etwaige Gewährleistungsanspräche so gering wie möglich zu halten. Dies bedeutet, dass in jedem Falle als erstes die entsprechende Versicherung des Auftragsgegenstands in Kraft tritt. Etwaige Selbstbeteiligungen sowie der Ausgleich des Rabattverlustes obliegen der Haftungspflicht von Parkservice Gersthof.

4. Wir haften in keinem Fall für zusätzliche Inhalte - wie Privatgegenstände, Unterlagen, Akten, Zubehör oder Sondereinrichtungen - einschließlich sonstige und lose Teile in oder von Kraftfahrzeugen, soweit sie uns nicht besonders und gegen Quittung zur Bewahrung übergeben worden sind.

5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns von jeglicher Haftung gegenüber Dritten sowie von allen von dritter Seite gegen uns erhobenen Ansprüche freizuhalten, die durch ihn oder in Verbindung mit den von ihm erteilten Aufträgen entstehen, es sei denn, wir hätten vorsätzlich gehandelt.

6. Der Auftraggeber haftet für die durch ihn oder von ihm beauftragten Personen verursachten Schäden.

G. Versicherungen

1. Wir halten die uns vom Auftraggeber übergebenen Auftragsgegenstände versichert.

2. Sind die Auftragsgegenstände versichert - oder werden sie es auf ausdrückliche Anordnung von oder über uns - und tritt ein Versicherungsfall ein, so werden aus der Versicherungssumme zunächst die möglichen, uns entstandenen und entstehenden Kosten befriedigt und danach die des Auftraggebers. Wir sind nicht verpflichtet - es sei denn, es besteht eine entsprechende schriftliche Vereinbarung - eine Versicherung für Schadensfälle irgendwelcher Art für die uns übergebenen Gegenstände anzuschließen.

3. Versichert sind Haftpflichtschäden, die durch die Parkservice Gersthof verursacht werden. Eventuelle Schäden können jedoch nur vor Verlassen des Parkplatzes geltend gemacht werden. Danach erhobene Ansprüche können nicht mehr berücksichtigt werden

H. Sonstige Bedingungen

1. Eine übertragung von Rechten des Auftraggebers an Dritte bedarf unserer schriftlichen Zustimmung.

2. Abreden und Zusicherungen, die von diesen Bedingungen abweichen oder sie ergänzen, sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich vereinbart und von beiden Parteien unterzeichnet worden sind.

3. Wenn aus Rechts- oder sonstigen Gründen einzelne dieser Bedingungen nicht zur Anwendung gelangen, so wird dadurch die Geltung der übrigen Bedingungen nicht berührt; der eventuell unwirksame Teil soll sinngemäß angewandt werden.

4. Bestehen mit Auftraggebern besondere Instandhaltungs-verträge oder Liefer- oder sonstige Dienstleistungs-verträge, so gelten alle darin nicht festgelegten Bedingungen automatisch durch die der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzt.

5. Beratungen, Gutachten und ähnliche Leistungen werden auf Grund unserer Einschätzung nach bestem Wissen mit den uns zur Verfügung stehenden Sachkenntnissen erbracht.

6. Erfüllungsort für Leistungen, Lieferungen und Zahlungen ist Erding. Gerichtsstand ist Erding/München.

7. Es gilt Deutsches Recht.

8. Es gelten ausschlie&#szlig;lich die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Parkservice Gersthof. Etwa entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung.


Stand: September 2004


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www.parkservice-gersthof.de
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